Vor allem im Bereich der sogenannten „Kassenmedizin“, also GKV, wird die medizinische Versorgung und Beratung der Patienten immer schlechter.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nur verpflichtet, ihren Versicherten eine „ausreichende“ Versorgung zu gewährleisten (also Schulnote 4).
Im Krankenhaus wird meistens eine Operation empfohlen oder Krankengymnastik.
Auch in vielen Praxen wird zügig ins Krankenhaus zugewiesen, oder (nur) Krankengymnastik verordnet oder Schmerzmedikamente.
Daher ist die Möglichkeit zur Einholung einer Zweitmeinung so wichtig!
Denn zwischen Operationen und Schmerztabletten liegen noch so viele Behandlungsmöglichkeiten!
Daher vereinbaren Sie gern einen Termin in unserer Praxis.
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